Gewinnspiel für KURIER freizeit.live 2025 am 21. September in der Wiener Hofburg
Teilnahmebedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern mit der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich, diese Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist das Bundesdenkmalamt,
Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder anderen Social Media-Plattformen bzw. den dahinterstehenden Unternehmen und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von GewinnerInnen bereitgestellten Informationen ist weder Facebook noch eine andere Social Media-Plattform bzw. ein anderes Unternehmen, sondern Bundesdenkmalamt,
Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien
(5) Eine Verlängerung oder Wiederholung des Gewinnspiels ist möglich und obliegt allein der Entscheidung des Veranstalters. Die allfällige Verlängerung oder Wiederholung wird auf der Kampagnen-Website kommuniziert.
§ 2 Gewinn
(1) Als Preis werden 1x2 Tickets für das KURIER freizeit.live 2025 am 21. September in der Wiener Hofburg im Wert von jeweils 79 € verlost
(2) Eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich, es gibt keine Alternativpreise. Die Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen des Bundesdenkmalamtes und beteiligter Agenturen.
(3) Der Gewinn ist nicht abtretbar oder sonst übertragbar.
§ 3 Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel startet am 16.09.2025 und dauert bis zum 18.09.2025. um 17:00. Beginn und Ende des Gewinnspiels bzw. der Teilnahmemöglichkeiten werden im jeweiligen Post bekanntgegeben.
§ 4 Teilnahme
(1) Zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt des Gewinnspiel-Starts am 16.09.2025 das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz legal in Österreich gemeldet haben. Jede natürliche Person kann mehrfach teilnehmen und so ihre Gewinnchancen steigern.
(2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen User die auf der Kampagnen-Website bzw. auf den teilnehmenden Social Media-Kanälen vorgegebenen Anforderungen erfüllen. Es ist dafür notwendig, sich mittels Kommentar zu einem als dem Gewinnspiel zugehörig erkennbaren Social Media-Post thematisch eindeutig zu Wort zu melden. Der jeweils veröffentlichte Kommentar muss zwingend während der Dauer des Gewinnspiels bzw. zumindest bis zum Zeitpunkt der Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner online verfügbar bleiben. Nur so können diese Kommentare seitens des Veranstalters überhaupt als Gewinnspielbeiträge erkannt werden.
(3) Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt manuell durch den Veranstalter. Dieser behält sich vor, gewisse Beiträge nicht zu berücksichtigen, wenn diese z.B. gegen die guten Sitten verstoßen oder sich durch den beigestellten Text als unpassend erweisen bzw. nicht dem Thema des Gewinnspiels entsprechen.
(4) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter Screenshots eines jeweils zur Teilnahme angefertigten Social Media-Kommentars erstellt.
§ 5 Gewinnermittlung
(1) Die Gewinnermittlung erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels durch den Veranstalter unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Gewinnerinnen bzw. Gewinner werden über die Social Media-Plattform bzw. den Account kontaktiert, mit dem sie am Gewinnspiel teilgenommen haben. Die Art der Kontaktaufnahme richtet sich nach den Möglichkeiten, die die jeweilige Plattform bietet (z.B. Privatnachricht, Kommentar, @-Erwähnung).
(2) Der Veranstalter wird alle Möglichkeiten nutzen, die sich bieten, um eine Gewinnerin bzw. einen Gewinner zu informieren (z.B. Privatnachricht, Kommentar, @-Erwähnung auf der jeweiligen Social Media-Plattform). Sollte auf den Versuch der Kontaktaufnahme länger als 14 Tage lang keine Rückmeldung bzw. keine Akzeptanz des Gewinns erfolgen, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn an eine/n oder mehrere andere Teilnehmer/innen und Teilnehmer des Gewinnspiels weiterzugeben. Diese Neuvergabe eines Gewinns ist wiederholt solange möglich, bis sich ein kontaktierter Gewinner bzw. Gewinnerin innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen zurückmeldet und eine Einigung zur Übergabe des Gewinns ermöglicht.
(3) Der Veranstalter behält sich die Ermittlung von neuen Gewinnerinnen und Gewinnern auch dann vor, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nach Rückmeldung eine allenfalls erforderliche und angefragte Aktion (zum Beispiel Datenbekanntgabe, Registrierung o.ä.) nicht fristgerecht vollständig und wahrheitsgemäß durchführt, sich nach Gewinnzuteilung herausstellt, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer falsche Daten verwendet, oder in sonst einer Art und Weise den Gewinnmechanismus beeinflusst, oder sich sonst einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zunutze gemacht hat (beispielsweise durch technische Manipulation), oder anderweitig gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat.
(4) Der Veranstalter behält sich bei Verdacht der Beeinträchtigungen der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemäße oder unfaire Mittel oder bei Vorliegen sonstiger berechtigter Bedenken das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuschließen, bereits zuerkannte Preise abzuerkennen oder zurückzufordern und Ersatzgewinnerinnen und -gewinner zu bestimmen. Für Datenverluste – insbesondere bei der Datenübertragung – und andere technische Defekte übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei der Verletzung der Rechte Dritter und sonstigen Rechtsverletzungen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schadenersatzpflichtig und halten die Veranstalter voll schad- und klaglos.
§ 6 Datenschutz
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel gilt als Zustimmung zur Speicherung der übermittelten Daten (Vor- und Zuname, Email, Telefonnummer, Adresse, Geburtsdatum) durch den Veranstalter bzw. die dahinterstehenden Rechtskörper sowie die vom Veranstalter mit der Abwicklung beauftragte Agentur. Die Daten werden vom Veranstalter bzw. der beauftragten Agentur vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergeleitet. Die zur Verarbeitung notwendigen Daten werden nach endgültiger Abwicklung des Gewinnspiels vom Veranstalter ohne unnötigen Aufschub gelöscht.
(2) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Gewinnerinnen und Gewinner erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Angaben über ihre Person und sonstige preisgegebene Daten korrekt sind.
(3) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die via Social Media-Plattform eingereichten Kommentare zum Tag des Denkmals auf Social Media öffentlich wiedergegeben sowie ausschließlich für den genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergegeben werden dürfen.
(4) Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Löschung, Einschränkung sowie Berichtigung der angegebenen personenbezogenen Daten zu. Dafür können sie sich an: info@tagdesdenkmals.at wenden. Durch das Ausüben dieser Rechte wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Wenn Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ansicht sind, die Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten verstößt gegen das Datenschutzrecht oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sind sonst in einer Weise verletzt worden, können sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, in Österreich ist die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) dafür zuständig.
§ 7 Ausschluss des Rechtsweges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es wird kein Schriftverkehr über das Gewinnspiel geführt.